Familienrecht
Unser familienrechtliches Referat wird umfassend durch den langjährigen Amtsgerichtsdirektor Melsungen Herrn Georg Bauer wissenschaftlich mitbetreut und unterstützt: Bei Trennung oder Scheidung ist eine kompetente und vorsorgende Beratung und rechtliche Vertretung von ausschlaggebender Bedeutung.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung in allen Bereichen des Familienrechts; Gestaltung von Eheverträgen, Beratung und Vertretung in Scheidungsangelegenheiten, in Unterhaltsfragen, bei der Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts, bei der Vermögensauseinandersetzung, bei der Regelung des Versorgungsausgleichs und bei allen sonstigen anfallenden familienrechtlichen Streitigkeiten.
Problemen rund um den Versorgungsausgleich haben wir uns in letzter Zeit besonders angenommen, rücken doch Fragen einer versorgenden Unterversorgung immer mehr in den Mittelpunkt.
Neuregelung des Versorgungsausgleichs prüfen.
Durch das bereits am 1.9.2009 in Kraft getretene Gesetz über den Versorgungsausgleich sind viele vorher ergangene Entscheidungen der Familiengerichte unrichtig geworden. Das gilt insbesondere dann, wenn Anrechte aus einer betrieblichen Altersversorgung oder aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes betroffen waren. Ausgleichsberechtigte Ex-Eheleute können durch eine Abänderung des Versorgungsausgleichs unter Umständen erheblich profitieren. Wir beraten Sie hierüber gern und konsequent.
Bessere Mütterrente macht Versorgungsausgleich falsch.
Das am 1.7.2014 in Kraft getretene Gesetz über die Verbesserung der Mütterrente macht viele Entscheidungen über einen Versorgungsausgleich bei erfolgter Ehescheidung unrichtig. Das gilt namentlich bei geschiedenen Eheleuten mit Kindern, die vor 1992 geboren sind, insbesondere wenn sie vor dem 1.9.2009 geschieden wurden.
Besonders Ex-Männer können von einer Abänderung des Versorgungsausgleichs profitieren.
Wir beraten Sie gern und konsequent, ob es sich für Sie lohnt, den Versorgungsausgleich neu aufzustellen – und natürlich auch in allen Fragen rund um Scheidung und Trennung.
Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.